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Für das Ortsbild wichtige Hofreite mit giebelständigem, verputztem Fachwerkwohnhaus, rechtsseitigem Toranbau und in der Tiefe des Grundstücks gelegener, mit rückseitiger Zufahrt versehener Scheune. Das im Erdgeschoss teilweise massiv erneuerte, gut proportionierte Wohnhaus enthält im Obergeschoss sowie im horizontal untergliederten Giebelbereich vermutlich Fachwerk des frühen 18. Jahrhunderts. Es ist daher einschließlich der Toranlage, die im späten 19. Jahrhundert entstanden sein dürfte, Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |