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Im 17. Jahrhundert errichtete, durch Umbauten veränderte Scheune. Das Gebäude wurde an der Rückseite und nach Westen hin erweitert und zeigt weitgehend noch das rein funktionale Fachwerkgefüge der Erbauungszeit. Es gehört zur Scheunenzeile am nördlichen Ortsrand und zeigt im alten Sturzbalken über dem Scheunentor folgende Inschrift: "AN GOTTES SEGEN IST ALES GELEGEN/JOHAN MENGEL AO 1669 AM 14 TAG MERT/ M G R". Die Scheune ist daher aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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