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Das zur Zeit vollständig verputzte bzw. verschieferte, giebelständig zur Straße ausgerichtete Fachwerkwohnhaus zeigt ein außergewöhnlich hohes, steiles Dach, das auf eine Errichtung im 17. Jahrhundert, möglicherweise auch früher, hindeutet. Die bauzeitliche Anordnung der Fensteröffnungen ist in der Giebelfassade noch ablesbar. Das Gebäude erhielt einen späteren Anbau, dessen Fachwerk im Obergeschoss sichtbar ist. Das Wohnhaus ist einschließlich des Anbaus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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