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Traufseitiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellersockel mit rechtsseitigem, überbautem Tor. Beide Gebäudeteile sind durch ein Walmdach zusammengefasst, doch zeigt der linke Teil deutlich ältere Stilmerkmale. Im Gegensatz zum rechten Hausteil, der in schmalen Hölzern ausgeführt ist, hat er kräftiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk des 17. Jahrhunderts. Wichtige Merkmale sind die im Obergeschoss geschweift geführten Kurzstreben des Brüstungsbereiches und die Streben mit geschweiften Fußstreben, Herzknaggen und Halsriegeln. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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