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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf einem Bruchsteinsockel aus dem 18. Jahrhundert. Während das Fachwerkgefüge im Erdgeschoss auf das 19. Jahrhundert verweist, sind die Hölzer im Obergeschoss stärker dimensioniert und deutlich älter. An die Eckständer schließen sich hohe Streben mit Kopf- und Fußgegenstrebe an, die von Winkelhölzern und Halsriegeln begleitet werden. Die zwischen Rähm und Schwelle sichtbaren Balkenköpfe sind einfach profiliert, die Zwischenräume mit gerundeten Füllhölzern verschlossen. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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