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Große, die Straße nach Süden hin abschließende Hofanlage. Das giebelständige Wohnhaus besteht aus drei konstruktiv unterschiedlichen Teilen. Der größte, zur Straße orientierte Bauteil fällt durch seine seltene Bauweise mit bis in Traufhöhe durchlaufenden Eckständern und geschosshohen Streben mit nur einer Riegelreihe auf. Der anschließende Bauteil zeigt ebenfalls Streben von Schwelle bis Rähm. Die Deckenbalken über dem Erdgeschoss sind sichtbar und liegen zwischen Rähm und Schwelle, was auf eine spätere Veränderung im 18. Jahrhundert hinweist. Den hofseitigen Abschluss bildet ein gleichartig errichteter Anbau, dessen Dach jedoch deutlich niedriger bleibt. Die Nebengebäude sind ebenfalls erhalten, die gesamte Anlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |