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Tiefenweg 53-59, 48, 60
Die Gesamtanlage Tiefenweg stellt eine spätere Erweiterung der Ortsbebauung dar, die im frühen 20. Jahrhundert erfolgt sein dürfte. Die Bebauung besteht aus massiv errichteten Wohngebäuden, die durch regelmäßiges Quadermauerwerk auffallen und deren Fenster durch rustizierte, versetzt angeordnete Quaderungen hervorgehoben werden und sich somit von der ortsüblichen Bebauung deutlich unterscheiden. Das Ensemble steht aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen unter Schutz.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |