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Zweigeschossige, traufständige Fachwerkwohnbauten, Nr. 17 mit Zwerchhaus; die beiden geschlossen errichteten Gebäude von bescheidenen Ausmaßen, ursprünglich vermutlich von Handwerkern bewohnt. Das Fachwerk von Nr. 17 ist verputzt, das von Nr. 15 ist sichtbar mit profilierter Obergeschoß-Schwelle. Die Aussteifung der Obergeschoß-Wand erfolgt durch Streben zwischen Rähm und Schwelle, wie es für ein Gebäude der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts üblich ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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