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Auf annähernd quadratischem Grundriss errichtetes Wohnhaus mit massivem Untergeschoss und Zierfachwerk in den Obergeschossen. Das im beginnenden 20. Jahrhundert erbaute Haus zeigt Stilmerkmale des Heimatstils. Ein gestufter Werksteinsockel und flachbogige Fenster mit Klappläden prägen das Erdgeschoss. In den Obergeschossen und besonders im asymmetrisch angelegten verdoppelten Giebelbereich zur Straße hin werden ländliche Fachwerkmotive mit geschwungenen Streben, Rauten und Andreaskreuzen adaptiert. Nicht zuletzt wegen seiner stufig gestalteten Dachlandschaft, die durch einen seitlichen Zwerchgiebel an der Westseite und durch die Vergiebelung des östlichen Treppenhauses ergänzt wird, ist das Gebäude aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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