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Traufständiges, vermutlich um 1900 entstandenes Fachwerkwohnhaus auf sorgfältig gemauertem, teils in Polygonaltechnik ausgeführtem Kellersockel. Der kubisch aufsteigende, zur Straßenseite dreiachsige Bau hat ein von profilierten Konsolen gestütztes, mit Kniestock ausgestattetes Satteldach. Er wird durch sein motivreiches Zierfachwerk charakterisiert. Die wichtigsten Merkmale sind hierbei die um das Haus herumgeführten profilierten Balkenkopffriese, die symmetrisch angeordneten Andreaskreuze, genaste Kurzstreben und besonders die fili-gran geschwungenen Streben, die die Fassadenmitte durch eine stockwerkübergreifende Figuration hervorheben. Das außergewöhnlich gestaltete Gebäude ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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