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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das 1676 datierte, mit einem Satteldach ausgestattete Gebäude ist giebelseitig durch zwei Fensterachsen gegliedert. Es zeigt seit seiner 1996 erfolgten Freilegung wertvolle Schnitzereien in Form von profilierten Schwellhölzern und säulenartig ausgearbeiteten, mit Schneckenmotiven versehenen Eckständern. Giebelseitig verfügt es über geschosshohe Streben, traufseitig über flache geschwungene Streben mit Kopfwinkelhölzern, die am Bundständer eine "Mannfigur" ausbilden. Es ist daher aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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