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Breitgelagertes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das im Dachbereich vermutlich im 19. Jahrhundert veränderte Haus gehört zu einer stattlichen Hofanlage und liegt in straßenbildwichtiger Position an der Ecke des freien Platzes südlich der Kirche. Trotz vollständiger Verkleidung sind Überstände am Obergeschoss und im Giebelbereich zu erkennen, die auf den Erhalt des bauzeitlichen Fachwerkgefüges hindeuten. Hierauf weist auch die symmetrische Anordnung der Fenster hin. Die in einem geschlossenen Gesamtzustand erhaltene Hofanlage ist daher aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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