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Giebelständiges, mit gequadertem Kellersockel und Kniestock ausgestattetes Wohnhaus der späten Gründerzeit. Die Giebelfassade und die von der Hausener Straße einsehbare Traufseite sind als Fachwerkkonstruktion mit Ziegelausfachung errichtet, die übrigen Fassaden in Ziegelmauerwerk erbaut. Das Zierfachwerk adaptiert dabei traditionelle Formen. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind die durch dazwischen gesetzte Klinkerbänder zu einem Fries zusammengebundenen profilierten Balkenköpfe, die um das Haus herumgeführt werden, sowie die rechteckigen Brüstungsfelder, die unterhalb der Fenster durch plastisch hervortretende Ziegellagen zusätzlich betont sind. Mehrfach variierte Andreaskreuze, geschwungene Zierstreben im Giebelbereich und die Tauornamentik an den Eckständern prägen das Gesamtbild. Das Haus, dessen Traufseite vom Kreuzungsbereich Hausener Straße/Erlenstraße aus einsehbar ist, muss aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft werden, ebenso das angefügte Nebengebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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