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Schmales, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das auf einem hohen, an den Ecken durch Quadermauerwerk verstärkten Natursteinsockel errichtete Haus zeigt an der Giebelseite regelmäßiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit wandhohen Streben. Das unregelmäßige Fachwerkgefüge der Traufseite lässt mehrfache Veränderungen erkennen. Die Kleinheit des Hauses, der Verzicht auf Zierformen und der schmale Zuschnitt des Grundstückes haben sozialgeschichtlichen Aussagewert. Das Haus wird aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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