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Gießen, Stadt und Landkreis
Fernwald
Annerod
  • Tiefenweg 16
  • Tiefenweg 16A
Flur: 1
Flurstück: 21/8, 21/9

Stattliche Hofanlage mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus und Wirtschaftsgebäuden. Das an der Rückseite nachträglich verlängerte Wohnhaus steht auf einem Natursteinsockel, sein Erdgeschoss ist teilweise massiv erneuert und zeigt flachbogige Fenster mit Klappläden. Das Dach ist mit seinem Kniestock auf eine sekundäre Veränderung im 19. Jahrhundert zurückzuführen. Während die vorderen Teile des Obergeschosses ursprüngliches Fachwerk des 18. Jahrhunderts zeigen. Bemerkenswerte Details sind hier die mit einem Taustabprofil versehene Schwelle, die geschwungenen Streben, die geschnitzten, durch Zickzackband, Perlstab und Quadratfelder geschmückten Eckständer und die verzierten Kopfwinkelhölzer.

Die vollständig erhaltenen, von der Straße zurückgesetzten Wirtschaftsgebäude bilden, da sie etwas erhöht gelegen sind, ein von weitem einsehbares, einheitliches Hofensemble. Besonders die Abfolge ihrer stark gegliederten Dächer, die sich zu einer Dachlandschaft zusammenschließen, leistet dabei einen wichtigen Beitrag zum Ortsbild, so dass die gesamte Anlage aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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