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Das breitgelagerte, im Erdgeschoss im frühen 20. Jahrhundert massiv erneuerte Fachwerkwohnhaus steht in städtebaulich relevanter Position auf einer spitzwinklig zugeschnittenen Hofreite an der Einmündung der Grabenstraße. Mit der Giebelseite zur Straße orientiert, liegt es gegenüber der Schule und wahrt die Proportionen eines wohl im 17. oder 18. Jahrhundert entstandenen Baus. Im Obergeschoss prägen geschwungene Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln sowie beschnitzte Eckständer das Bild des Fachwerkgefüges. Im Dachgeschoss finden sich verzierte Kurzstreben in den Brüstungsfeldern. Zum Denkmalumfang gehört eine inzwischen zu Wohnzwecken umgenutzte Scheune sowie Nebengebäude. Die Hofanlage steht aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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