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Giebelständiges, vollständig verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das schmal proportionierte, vermutlich dreizonige Haus ist auffallend lang und wird von einem steilen Satteldach abgeschlossen. Besonders deutlich treten die ca. 10 cm breiten Überstände an den Traufseiten und im Giebelbereich hervor. Da die Fenster in ursprünglicher Anordnung erhalten sind, ist zu vermuten, dass die Fachwerksubstanz der Erbauungszeit in großen Teilen noch vorhanden ist. Das Haus ist daher aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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