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Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit rückseitigem Anbau. Das giebelständige, auf einem Natursteinsockel errichtete Haus, das früher als Gasthaus genutzt wurde, dient heute als Heimatmuseum. Im Zuge der Instandsetzung wurde das Fachwerk freigelegt. Es handelt sich um konstruktives Fachwerk aus unterschiedlichen Bauphasen mit wandhohen starken Streben im Erdgeschoss. Das Obergeschoss zeigt schmale, schräg gestellte Streben mit gegenläufiger Fußstrebe. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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