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Gut proportioniertes giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts auf einem flachen Kellersockel. Das regelmäßige, an der Giebelseite symmetrisch aufgebaute Fachwerk mit wandhohen, geradlinig geführten Streben und sichtbaren Balkenköpfen ist mit Ausnahme der Profilierungen am Quergebälk des Giebels schmucklos. Die in ursprünglicher Anordnung und Teilung erhaltenen Fenstern sind mit Klappläden versehen. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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