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Das traufseitig zur Straße hin orientierte Wohnhaus ist massiv in Sandstein über einem unregelmäßigen Bruchsteinsockel errichtet. Trauf- und Giebelseite sind symmetrisch durch im Erdgeschoss weit auseinander liegende Fenster gegliedert. Die straßenseitige Dachfläche ist durch ein Zwerchhaus unterbrochen, das ebenfalls zwei Fenster aufweist. Auffälliges Gestaltungsmerkmal ist die dominante Gliederung der Gebäudekanten mit bossierten Quadersteinen, die gleichartig auch an allen Fenstern zu finden ist. Das vermutlich im frühen 20. Jahrhundert errichtete Gebäude ist aufgrund seiner insbesondere im dörflichen Umfeld ungewöhnlichen Gestaltung Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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