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Gesamtanlage Rathausplatz
Rathausplatz 17-23, 14-24
Die Bebauung des Rathausplatzes, der den Verlauf der Hauptstraße nach Westen fortsetzt, stellt eine eigene in sich geschlossene Baugruppe dar. Zentraler ortsbildprägender Bau ist das inselartig gelegene Rathaus auf dem Rathausplatz, das von den leicht geschwungenen Straßenzeilen umgeben ist. Von besonderem Aussagewert für die Struktur des Ortes ist auch hier die im Norden noch vollständig erhaltene Scheunenzeile und die sich anschließenden Gärten der einzelnen Hofreiten. Die gesamte Baugruppe ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage auszuweisen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |