Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Am Rande der Ortsbebauung befindet sich auf einem Grasfeld der jüdische Friedhof mit etwa elf Grabsteinen des frühen 20. Jahrhunderts. Einige Steine sind nur noch bruchstückhaft vorhanden, teilweise sind lediglich die Bekrönungen erhalten. Zwischen den entlang der Umfassungsmauer aufgestellten Grabsteinen befindet sich in der nördlichen Ecke ein 1988 zur Mahnung an die Reichskristallnacht aufgestellter Gedenkstein. Der Begräbnisplatz steht aus geschichtlichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |