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Gießen, Stadt und Landkreis
Fernwald
Steinbach
  • An der Kirche 11
  • An der Kirche
Kirche
Flur: 1
Flurstück: 4/1, 4/7, 5/3, 919/4, 96/3

Der Vorgängerbau der heutigen Kirche, eine romanische Kapelle, die 1258 erstmals erwähnt ist, hatte ein rechteckiges Schiff mit Ostturm. Sie glich, wie ein Bild des Gießener Malers Rahn vom Anfang des 19. Jahrhunderts, das in der heutigen Kirche hängt, belegt, fast vollständig der Kirche in Odenhausen, besonders auch in der Form des Turmes.

Als diese Kapelle im 19. Jahrhundert zu klein geworden war, erbaute man 1845 bis 1848 an ihrer Stelle eine neue Kirche nach den Plänen des landgräflichen Provinzialbaumeisters Friedrich Wilhelm Müller aus Gießen. Müller entwarf die Kirche, dem Zeitgeschmack entsprechend, in historisierenden, neuromanischen Formen. Die rechteckige Saalkirche mit Westturm und vorgelagerter offener Arkadenhalle ist annähernd geostet. Ihr unverputztes Kirchenschiff ist, der Zweigeschossigkeit im Innern entsprechend, auch außen durch ein Gesims in zwei Geschosse geteilt, denen Fensterzonen mit Rundbogenfenstern zugeordnet sind. Der dem Schiff vorgesetzte, verputzte, schlanke Turm ist durch Gesimse in fünf Geschosse gegliedert. Drei der Geschosse sind von rundbogigen, von Blendbögen überfangenen Zwillingsfenstern, bzw. von Drillingsfenstern durchbrochen. Als oberer Abschluss dienen vier gleichseitige Dreiecksgiebel und ein schlanker Spitzhelm. Die Innenausstattung aus der Bauzeit zeigt eine dreiseitig umlaufende Empore über Säulenarkaden und eine axial hinter dem Altar angeordnete Kanzel mit Treppenaufgängen. Wichtige Details sind außerdem die Orgel auf der Westempore, die flankierend angeordneten großformatigen Bilder von Luther und Melanchthon und ein aus dem Vorgängerbau übernommenes, gemaltes Epitaph für Pfarrer Wolfgang Rompf und dessen Ehefrau Walpurg, geb. Wolff von 1595. Einschließlich des Kirchhofes und der ihn umgebenden, nach Süden erweiterten Mauer ist die in der Blickachse der Straße gelegene ortsbildprägende Kirche Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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