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Gut proportioniertes giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das gänzlich verputzte, auf einem Sockel errichtete Haus zeigte an der zur Straße orientierten Giebelseite Putzornamentik im Louis-Seize-Stil, die mit ihren Girlanden und ovalen Zierfeldern die Symmetrie der Fassade betont, zwischenzeitlich jedoch einem glatten Putz gewichen ist. Deutliche Geschossüberstände an der Vorder- und der Traufseite und auch die in ursprünglicher Anordnung erhaltenen, mit Klappläden versehenen Fenster deuten auf den Erhalt des aus dem 18. Jahrhundert stammenden Fachwerkgefüges. Als eines der wenigen noch aussagekräftigen Häuser der Hauptstraße ist das Gebäude einschließlich der rechts erhaltenen Natursteinmauer aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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