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Traufständiger verputzter Fachwerkbau mit rechtsseitiger Durchfahrt. Der unter dem Putz sich vorwölbende Geschossüberstand am seitlichen Giebel belegt, dass es sich um ein älteres Gebäude handelt, dessen mit Klappläden versehene Fenster zur Straßenseite hin im 19. Jahrhundert vergrößert wurden. Das ehemals als Gasthaus ("Zur Krone") genutzte Haus hat auf der linken, mit einem Sockel ausgestatteten Seite zwei Fensterachsen. Der hochgelegene Eingang zur Straßenseite ist über eine kleine Freitreppe mit Geländer zugänglich. Das gegenüber den Nachbargebäuden leicht aus der Flucht hervortretende Haus ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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