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Fachwerkbau mit linksseitiger Durchfahrt und Walmdach. Der Wohnteil des Gebäudes wurde über einem Bruchsteinsockel errichtet und zeigt konstruktives Fachwerk mit geschosshohen Streben, versetzt angeordneter Riegelkette und sichtbaren Balkenköpfen. Der Torbau entspricht dem rechten Gebäudeteil, ist jedoch in der Geschosshöhe nach oben verschoben. Das auf Prellsteinen aufsitzende Tor besteht aus Torfahrt und Handpforte. Die Gefache über Handpforte und Torfahrt sind mit profilierten Brettern verschlossen. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |