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Dreizoniges, giebelständiges, auf hohem Sockel erbautes Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts mit rückseitigem Verlängerungsbau. Das symmetrisch aufgebaute Sichtfachwerk charakterisiert das mit einem Krüppelwalmdach ausgestattete Haus. Gerade Streben mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und Gegenstreben, geschweift geführte Kurzstreben, dockenartig zugearbeitete Brüstungsfüllungen und säulenförmig herausgearbeitete, geschuppte Eckständer mit quadratischen Zierelementen sind die wichtigsten Merkmale des Fachwerkgefüges. Hinzu kommen gefaste Balkenköpfe, geschuppte, in der Mitte geteilte Füllhölzer im profilierten Rähm-Schwellen-Bereich zwischen Erd- und Obergeschoss, vier Zahnschnittfriese im Quergebälk des Giebelaufbaus und V-förmig beschnitzte Eckständer im Untergeschoss. Sowohl der Vorderbau, als auch der hintere, etwas niedrigere Anbau haben hochgelegene Eingänge mit überdachten Treppenanlagen. Als aufwändiger Fachwerkbau ist das Gebäude aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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