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Zweizoniges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Teilwalmdach. Das heute vollständig verputzte Gebäude ist, wie ein historisches Foto belegt, ein Bau des 18. Jahrhunderts mit kräftigen Eckständern, "Mannfiguren" und profilierten Gesimsen. Das steil geneigte Satteldach mit Teilwalm sowie die geringen Veränderungen lassen auf einen weitgehenden Erhalt der Substanz schließen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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