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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Wichtige Merkmale des auf einem Kellersockel errichteten, gänzlich verputzten Hauses sind die kräftigen Auskragungen des Obergeschosses nach vorne und an den Traufseiten sowie der Überstand des Giebelbereiches. Da die Fenster mit Ausnahme des querformatigen Fensters zum Hof in ihrer ursprünglichen Anordnung und Größe erhalten sind, dürfte das bauzeitliche Fachwerk erhalten sein. Das Gebäude ist daher aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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