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Eingeschossiger klassizistischer Bau an einer seitlich von der Hauptstraße abgehenden, bis zur Mauer des Friedhofes reichenden Sackgasse. Das schmucklose, zur Gasse giebelständige Gebäude dürfte Anfang des 19. Jahrhunderts entstanden sein. Es zeigt sorgfältig ausgeführtes Lungsteinmauerwerk. Die mittig angeordnete Türöffnung, das kleine Giebelfenster und das etwas größere, vergitterte Fenster auf der Traufseite sind mit Flachbögen überfangen. Wegen seiner geschichtlichen Bedeutung sowie aus städtebaulichen Gründen ist der Gemeinschaftsbau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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