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Das giebelständige Fachwerkwohnhaus und der rechts angefügte Torbau (Hüttenberger Tor) bilden eine städtebaulich wirksame Einheit. Beide Gebäude zeigen freiliegendes Fachwerk des 19. Jahrhunderts mit wandhohen Streben und sind mit einem Sockel versehen. Der breit gelagerte, ebenfalls auf das 19. Jahrhundert zurückgehende Torbau mit hohem, weithin sichtbaren Satteldach zeigt linksseitig eine Pforte, die Torfahrt liegt in der Mitte und rechts schließt sich der mit einem Fenster versehene Gebäudeteil an. Wegen ihrer straßen- und ortsbildwichtigen Funktion sind Wohngebäude und Torbau aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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