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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts. Das sich an den Torbau des Nachbarhauses anschließende Wohnhaus zeigt ein konstruktives Fachwerkgefüge ohne Schmuckformen mit wandhohen Streben und einem verschieferten Giebelfeld. Die Fassaden werden durch Fensterachsen gegliedert. Wegen seiner straßen- und ortsbildwichtigen Funktion im Zusammenhang mit dem Nachbargebäude Nr. 46 ist das Gebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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