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Traufständiger Fachwerkbau auf Natursteinsockel mit Teilwalmdach, laut Jahreszahl im Sturz des Kellerfensters von 1836. Das fünfachsige Gebäude verfügt über einen von drei Stufen erschlossenen mittigen Eingang, der von einer Walmgaube betont wird. Das rein konstruktiv gefügte Fachwerk hat geschosshohe Streben an den Eckständern und sichtbare Balkenköpfe. Es ist gemeinsam mit dem Nachbarhaus Nr. 5 das einzige Gebäude dieses Bautyps im Ort und markiert die Biegung der Lahnstraße. Es ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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