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Gegenüber dem Rathaus gelegenes, winklig zur Straßenflucht stehendes Fachwerkwohnhaus. Der im 18. Jahrhundert über einem Sockel errichtete Bau ist im Obergeschoss von gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und genasten Streben in den Brüstungsfeldern geprägt. Die Fenster entsprechen bauzeitlicher Größe und Anordnung. Aufgrund seiner exponierten Lage gegenüber dem Rathaus und seiner straßenverengenden Funktion dem Rathausplatz ist das Gebäude einschließlich seiner Nebengebäude aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |