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Traufständiges, im Erdgeschoss teilweise verputztes Doppelwohnhaus auf einem Natursteinsockel unter einem gemeinsamen Satteldach. Das wahrscheinlich aus dem späten 18. Jahrhundert erhaltene Fachwerkgebäude ist zur Straßenflucht verschoben und erweitert die Straße gegenüber dem Rathaus platzartig. Während das Fachwerkgefüge des Erdgeschosses rein konstruktiv aufgebaut ist, zeigt das Obergeschoss flache, geschwungene Streben mit Gegenstreben. Wichtiges Merkmal ist die gemeinsame Hofdurchfahrt, deren Büge profiliert sind. Während die Fenster von Nr. 16 in beiden Geschossen noch die ursprüngliche Größe und Anordnung wahren, dürfte das Erdgeschoss von Nr. 18 massiv erneuert worden sein. Aufgrund seiner wichtigen Lage gegenüber dem Rathaus ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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