Gerbergasse 3 , Scheune
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Gerbergasse 3
Flur: 1
Flurstück: 483

Giebelständiges Wohnhaus mit massivem Erdgeschoss und zwei Fachwerkobergeschossen. Satteldach. Das an der Südostkante gequaderte Erdgeschoss durch nachträglichen Ladeneinbau stark verändert, ursprünglich gekoppeltes Dreifachfenster mit profilierten Sandsteingewänden und Renaissancevoluten. Das korbbogige Stabwerkportal noch vorhanden, die ursprüngliche, zweigeteilte Tür jedoch ersetzt. Im Sturz des Gewändes Handwerkerzeichen eines Rotgerbers (zwei gekreuzte Schabmesser), Steinmetzzeichen und die Initialen "H G". Letztere verweisen auf die Familie Grunauer, die hier an der von einem offenen Bachlauf begleiteten Gasse eine Gerberei betrieb. Hans Grunauer d. Ä. gilt als der Erbauer des Hauses, die ebenfalls im Sturz enthaltene Jahreszahl 1614 gibt wahrscheinlich das Datum für die massive Erneuerung des Erdgeschosses durch Hans Grunauer d. J., der als Stadtbaumeister in Bensheim tätig war (unter ihm entstand die Friedhofskapelle). Neben der Tür Konsole zum Abstellen der auf dem Rücken getragenen Körbe ("Käize").

Die Eckständer des 1. Obergeschosses enthalten eine kaum noch sichtbare, ornamentale Verzierung, der nordöstliche die nicht mehr lesbare Jahreszahl 1583, die Hinweis auf das Baujahr des Hauses gibt. Das Fachwerk durch Änderungen vereinfacht, im Obergeschoss mit geschweiften Knaggen, im Giebel Feuerböcke. Unter dem breiten Giebelfenster einst eine durchkreuzte Ornamentscheibe. Das baugeschichtlich wertvolle Haus ist von einem Gewölbekeller unterfangen. Zum Anwesen gehörig auch die südwestlich platzierte, teilweise in Fachwerk errichtete Scheune mit steilem Mansarddach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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