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Das nördlich des Rathauses gelegene, giebelständige, verputzte Fachwerkwohnhaus wahrt die Proportionen eines Gebäudes aus dem 18. Jahrhundert. Es ist mit einem Sockel ausgestattet, der dem ansteigenden Gelände folgend von Ost nach West niedriger wird. Der sich unter dem Putz abzeichnende Geschossüberstand und der durch ein Schalbrett abgesetzte Giebel belegen, dass die bauzeitliche Fachwerkkonstruktion weitgehend erhalten sein dürfte. Auch wegen seiner straßenbildprägenden Funktion ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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