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Stattliches verputztes Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellersockel in unmittelbarer Nähe des Rathauses. Die Proportionen des aus der Straßenflucht leicht nach hinten versetzten Gebäudes, die deutlichen Geschossüberstände an der zur Straße orientierten Giebelseite sowie die zweiachsige, bauzeitliche Fenstergliederung deuten auf intaktes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Das mit einem Satteldach mit Aufschieblingen versehene Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |