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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
Beltershain
  • Aspengasse 6
  • Aspengasse 8
ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 62/4, 63

Bei der wohl noch im ausgehenden 15. Jahrhundert errichteten Kirche handelt es sich um einen kleinen, chorlosen Rechteckbau mit steilem Dach und Dachreiter. Ihr zur Zeit verputztes Mauerwerk besteht aus Basaltbruchstein, die Giebel aus Fachwerk. Während die Laibungen der spitzbogigen Tür im Süden, des kleinen, rechteckigen Fensters rechts oberhalb der Tür und des Spitzbogenfensters an der Nordseite aus Lungstein bestehen und gefast bzw. gekehlt sind, haben die im 18. Jahrhundert vergrößerten, mit einem Stichbogen abschließenden Fenster der Süd- und Ostmauer Holzzargen. Der Dachreiter ist sechseckig und spitz zulaufend. Wichtige Ausstattungsdetails sind der noch aus vorreformatorischer Zeit stammende Blockaltar, dessen aus Lungstein bestehende Mensa mit fünf eingehauenen Weihekreuzen versehen ist, die als Wandnische gestaltete Piscina an der Südwand, deren Ausfluss an der Außenwand noch sichtbar ist, die aus dem 18. Jahrhundert stammende hölzerne Kanzel, die Empore und die mit „1633" bezeichnete Glocke. Nachdem die Kirche, die infolge des Dreißigjährigen Krieges stark gelitten hatte, bereits 1650 vor allem im Dachbereich repariert worden war, musste sie wegen Baufälligkeit 1758/59 abermals renoviert werden. Im Zuge dieser Arbeiten entstanden der Dachreiter, die Empore und die vergrößerten Fenster. Die in den Jahren 1852, 1912 und 1962 wiederum renovierte Kirche ist als ältester Bau Beltershains aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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