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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf außergewöhnlich großer, bis zur Rabenaustraße reichender Hofreite. Der in Teilen massiv erneuerte, dreizonige Bau ist auf einem Bruchsteinsockel errichtet, der an den Ecken und zur Hofseite hin aus sorgfältig gemauertem Quaderwerk besteht. Das wohl auf das 18. Jahrhundert zurückgehende Fachwerkgefüge ist derzeit verkleidet. Die Traufseite wird geprägt von einem dichten Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben, dass sich über einer im hinteren Teil leicht überkragenden Gebälkzone erhebt. Da an der Giebelseite die Geschosse leicht vorspringen, ist davon auszugehen, dass hier das Fachwerkgefüge ebenfalls erhalten ist. Das Gebäude ist daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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