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Giebelständiger vierzoniger Fachwerkbau. Das an der Giebelseite verkleidete, zu einer großen Hofanlage gehörende Gebäude liegt in der Kurve der von Ost nach West ansteigenden Straße. Zur Hofseite liegt das ursprüngliche Fachwerkgefüge frei. Es besteht im Obergeschoss unter anderem aus weit ausgreifenden, geschwungenen Streben und kurzen Gegenstreben. Die offenliegende Gebälkzone zeigt eine profilierte Schwelle und Balkenköpfe. Da die Giebelseite im oberen Teil Überstände von ca. 5 cm aufweist, ist auch hier bauzeitliches Fachwerk zu erwarten. Das Haus sowie die anschließenden Wirtschaftsgebäude sind aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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