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Von der Straßenflucht etwas zurückgesetztes voluminöses Fachwerkwohnhaus. Während die zur Straße gewandte Traufseite vollständig verschindelt ist, zeigt die von der Straße aus einsehbare Giebelseite regelmäßiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk des frühen 19. Jahrhunderts. Das dichte Fachwerkgefüge hat neben den profilierten Schwellen als einzigen Schmuck eine ausgesparte, geschwungen geführte Herzform im Brüstungsgefach unterhalb des mittleren Fensters im Obergeschoss. Das auf einem hohen Sockel errichtete Haus ist wegen seiner straßenbildprägenden Eigenschaften aus städtebaulichen und aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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