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Großvolumiges zweigeschossiges Wohnhaus einer dreiseitigen Hofanlage. Das vollständig verschindelte Fachwerkgebäude wurde im 19. Jahrhundert errichtet und zeigt giebelseitig eine regelmäßige Gliederung durch drei Fensterachsen. Die Trauffassade ist über einen hochgelegenen Eingangsvorbau zu erreichen. Die bauzeitlichen Fensterachsen sind noch ablesbar. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |