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Verschindeltes zweigeschossiges voluminöses Fachwerkwohnhaus auf großer, bis zum Boxberg reichender Hofreite. Das auf einem hohen Kellersockel errichtete Haus liegt abseits der Straße und bildet zusammen mit den Nebengebäuden eine asymmetrische Hofanlage. Seine Proportionen und die sowohl auf der Traufseite, als auch auf der Giebelseite zu beobachtenden Geschossüberstände machen eine Entstehung im 17. Jahrhundert wahrscheinlich. Da ungestörtes Fachwerk der Entstehungszeit wahrscheinlich ist, wird der Bau samt seiner Nebengebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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