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Das auf einem hohen gequaderten Sockel errichtete anderthalbgeschossige Wohnhaus ist giebelständig und zeigt ein regelmäßiges, symmetrisch aufgeteiltes Fachwerk mit geschosshohen Streben. Der hochgelegene seitliche Eingang ist über eine Freitreppe mit gequadertem Unterbau erreichbar und wird durch das kleine Zwerchhaus mit Schleppdach betont. Als Beispiel für ein Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts und aufgrund seiner Wirkung für das Straßenbild ist das Haus aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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