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Gesamtanlage Wilhelmstraße
Wilhelmstraße 1-5
Die rückwärtig an die Schillerstraße angrenzende Bebauung der Wilhelmstraße (Nrn. 1-5) besteht aus drei winkelig aneinander gefügten Hofanlagen, deren Wohnhäuser giebelseitig zur Wilhelmstraße hin ausgerichtet sind, während die Scheunen und Nebengebäude einen geschlossenen Bebauungskranz zur Schillerstraße hin bilden. Die ausnahmslos in Fachwerkbauweise im ausgehenden 18. Jahrhundert errichteten Gebäude stellen in ihrer Gesamtheit und in ihrer noch vorhandenen Geschlossenheit ein aus geschichtlichen Gründen schützenswertes Ensemble dar.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |