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Langgestreckter schuppenartiger Fachwerkbau an der seit 1869 bestehenden Bahnstrecke Gießen-Grünberg. Der auf seine Funktion als Haltepunkt reduzierte, eingeschossige Bau ist mit einfachsten Mitteln gestaltet. Er ist mit einem weit vorkragenden Pultdach und einem leicht vorspringenden Bauteil im Westen ausgestattet. Einziger Schmuck ist das aus schlanken Hölzern gebildete, mit Streben versehene Fachwerk. Wegen seiner verkehrsgeschichtlichen Bedeutung ist das Bahnhofsgebäude Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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