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Das ursprünglich schmale zweigeschossige Fachwerkwohnhaus, das wohl um 1700 errichtet wurde, erhielt vermutlich im 19. Jahrhundert eine heute verputzte seitliche Erweiterung und ein neues Dachwerk. Die erhaltenen Fachwerkteile an der Giebel- und Traufseite lassen jedoch die einstige Struktur des giebelständigen Gebäudes erkennen. Wichtige, weil aussagekräftige Details sind dabei die geschnitzten Eckständer, die mittels stark gekrümmter Streben und verzierter Knaggen betont sind, und das mit offenliegenden Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern gestaltete Quergebälk. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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