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Das giebelständige zweigeschossige Fachwerkwohnhaus gehört zu einer großen, zur Straße hin offenen Hofreite mit mehreren Nebengebäuden. An der Rückseite durch einen späteren Anbau verlängert, dürfte das Haus weitgehend noch auf das 18. Jahrhundert zurückgehen. Teile des durch geschosshohe Streben charakterisierten Fachwerkes und besonders das durch einen Drempel veränderte Dach sind späteren Ursprungs. Ältere Hölzer zeigt die Hofseite. Hier schließen die leicht gekrümmten Streben im vorderen Teil des Erdgeschosses noch an die Ständer an. Auch ist das Quergebälk mit seiner profilierten Schwelle und den gerundeten Füllhölzern älter als die entsprechenden Teile an der Giebelseite. Da das zur Straße hin mit einem kräftigen Sockel ausgestattete Haus straßenbildwichtige Funktion hat, ist es aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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