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Ortsbildwichtige Hofanlage mit Wohnhaus, Stall und Scheune. Das von der Straßenflucht stark nach hinten zurückgesetzte Hauptgebäude ist ein durch einen rechtsseitigen Anbau veränderter Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts. Während die Frontseite verputzt ist und das vorhandene Fachwerk nur durch eine Vorwölbung zu erkennen ist, liegt das Fachwerk an der Hofseite frei. Das insgesamt rein konstruktive Fachwerkgefüge weist als Schmuckform neben der Profilierung der Schwelle des Obergeschosses geschwungene Fußstreben und ornamental gestaltete Kopfwinkelhölzer auf. Der im Winkel aneinandergebaute Scheunen-Stall-Trakt, dessen Rückseiten dem Verlauf der hier abgehenden Bogengasse angepasst sind, hat nicht zuletzt wegen seines hohen Fachwerkgiebels und der stark gekrümmten Schwelle eine besonders markante Wirkung im Straßenbild. Die Hofreite ist daher insgesamt aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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